Sonderinformationen

Corona-Virus

Krisenmanagement für Mandanten

Wir möchten Ihnen – insbesondere den Unternehmern – hier folgende Informationen und Hilfestellungen geben.

Steuerpolitische Maßnahmen

Stundungsanträge

Aktuell wurde eine Abstimmung der Länder durch das BMF eingeleitet, um Stundungsanträge erleichtert zu gewähren. Sollten Sie fällige Steuerzahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer) haben, deren Zahlung Sie vor Liquiditätsschwierigkeiten stellen, melden Sie sich bitte bei uns.

Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge

Die Finanzverwaltung will bei vom Corona-Virus wirtschaftlich betroffenen Betrieben bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten.

Vorauszahlungen Ertragsteuern

Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sollen erleichtert werden. Sollten Sie eine Anpassung benötigen, melden Sie sich bitte bei uns.

Rückerstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Bereits geleistete Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer kann auf formlosen Antrag kurzfristig erstattet werden. Sollten Sie die Rückerstattung zur Liquiditätsstärkung wünschen, melden Sie sich bitte bei uns.

Kurzarbeit

Kurzarbeit kann ein sehr gut geeignetes Mittel sein, um auf einen vorübergehenden Auslastungsrückgang im Unternehmen zu reagieren. Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.

Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.

Können Sie auf Grund der Corona-Krise Ihre Arbeitnehmer nicht mehr vollumfänglich oder überhaupt nicht mehr beschäftigen, wird der fehlende Verdienst der Arbeitnehmer durch Kurzarbeitergeld (60% oder 67% der entfallenen Nettobezüge) teilweise ausgeglichen.

Das Kurzarbeitergeld wird durch Sie über die Gehaltsabrechnung ausbezahlt. Anschließend können Sie einen Antrag auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes bei der Agentur für Arbeit stellen. Aktuell wird zusätzlich zum Kurzarbeitergeld auch die darauf entfallenen Sozialversicherungsbeiträge ganz oder zumindest teilweise durch die Agentur für Arbeit übernommen.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit schriftlich oder per Onlineportal bei den Arbeitsagenturen anzeigen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Tage liegen, für die Kurzarbeitergeld beantragt wird.

Alle Infos und die Online-Beantragung finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall



Flyer Kurzarbeitergeld

Sollten Sie Beratungsbedarf haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Corona Soforthilfe (Bundesland Hessen)

Drei Schritte zur Corona-Soforthilfe

Anträge können Sie seit Montag, 30. März 2020 ausschließlich online beim Regierungspräsidium Kassel stellen.

Schritt 1: Ausfüllhilfe lesen


Schritt 2: FAQs der Landesregierung lesen

Wichtige Antworten zur Corona-Soforthilfe

Schritt 3: Dokumente bereitlegen, Link zur Antragstellung öffnen

Bitte lesen Sie zuerst die Anleitung und die FAQs der Landesregierung!
Antragsformular Corona-Soforthilfe

Rechtsgrundlage: Richtlinie Soforthilfe Corona in Hessen



Ausfüllhilfe-Checkliste Corona Soforthilfe



FAQ Corona Soforthilfe des Landes Hessen



Richtlinie des Landes Hessen zur Durchführung

Laut Pressemitteilung des hessischen Wirtschaftsministeriums sind erster Ansprechpartner für die Antragsstellung und Beratung zur Soforthilfe die hessischen Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern (siehe unten).

Bitte wenden sich von daher an die zuständige Beratungsstelle, da diese Ihnen die konkreten Fragen zur Antragsstellung mit dem aktuellsten Kenntnisstand beantworten kann.

Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier:

IHK Wiesbaden

Handwerkskammer Wiesbaden

Überblick der Industrie- und Handelskammern sowie der Handelskammern in Hessen finden Sie hier und hier

Unterstützungsmöglichkeiten bei Liquiditätsengpässen (WI Bank Hessen)

Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz
können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.

Anträge werden auf dem bereitgestellten Antragsvordruck bei einem Kreditinstitut (Hausbank) nach Wahl des Antragstellers gestellt und von diesem, ggf. über ein Zentralinstitut, der WI Bank zugeleitet.



Soforthilfen und Darlehen Hessen



Liquiditätshilfen Hessen

Die Informationen der WI Bank finden Sie unter https://www.wibank.de/wibank/corona

Zusatzinfos

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links und Broschüren:



BStBK – FAQ Katalog



DSTV – Informationen für Steuerberater



Presseinformation HMdF

Hessische Industrie- und Handelskammer

Handwerkskammer Wiesbaden

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bundesfinanzministerium

Kommen Sie gut durch die Corona-Krise und vor allem bleiben Sie gesund!