Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Tage der Schließungen im Dezember 2020 gewährt.
Auch die Überbrückungshilfe wird für die Monate November und Dezember 2020 erneut verbessert und ausgeweitet. Einige Hilfen bedürfen noch der beihilferechtlichen Genehmigung. Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet.
Erste geplante Maßnahmen im Überblick
Kassenaufsteller und Programmanbieter sollten frühzeitig zur Umprogrammierung kontaktiert werden.
Hinweise und Handlungsempfehlungen
BMF-Schreiben vom 04.11.2020 mit weiteren Hinweisen und Vereinfachungsregelungen
Die Gastronomie profitiert noch bis zum 30.06.2021 von einer branchenspezifischen, weiteren Umsatzsteuersenkung bei dem Vor-Ort-Verzehr von Speisen (ohne Getränke).
Hier wird ab dem 01.01.2021 eine Umsatzsteuer von nur 7 % anstatt regulär 19 % erhoben. Damit gelten in der Gastronomie (nur für Speisen) abhängig vom Zeitraum jeweils folgende Steuersätze: